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Belieferung innerhalb von bestimmten Zeitvorgaben bis hin zur Zeitfensterbelieferung (z.B. 09.00 – 11.00 Uhr). Im Gegensatz zu Diensten wie Stationsbelieferung, Regaldienst etc. müssen derartige Vorgaben grundsätzlich geprüft werden und sind nicht in jedem Postleitzahlengebiet möglich.
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